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Bauernverband und Raiffeisenverband kritisch

Die am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossene Novelle zum Klimaschutzgesetz stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) und Deutschen Raiffeisenverband (DRV) auf Kritik. Die Änderungsvorschläge für das Klimaschutzgesetz berücksichtigten weder die erheblichen Chancen bei der Schaffung von biogenen Kohlenstoffsenken noch die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Emissionen, namentlich bei Methan, monierte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Die am Dienstag vom Bundeskabinett beschlossene Novelle zum Klimaschutzgesetz stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) und Deutschen Raiffeisenverband (DRV) auf Kritik. Die Änderungsvorschläge für das Klimaschutzgesetz berücksichtigten weder die erheblichen Chancen bei der Schaffung von biogenen Kohlenstoffsenken noch die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Emissionen, namentlich bei Methan, monierte DBV-Präsident Joachim Rukwied. Zudem stelle die Novelle die Rolle der Ernährungssicherung in Frage und erhöhe die Importabhängigkeit Deutschlands.

Rukwied betonte erneut, dass für die Methanemissionen eine wissenschaftliche Neubewertung und in der Folge eine Anpassung der Emissionsziele für die Landwirtschaft erforderlich seien. Biogenes Methan aus der Tierhaltung werde binnen etwa zwölf Jahren zu CO2 abgebaut, das zuvor über das Pflanzenwachstum aus der Atmosphäre entnommen worden sei. Durch biogenes Methan entstehe also kein zusätzlicher Treibhausgaseffekt, hob der DBV-Präsident hervor. Somit seien pauschale Forderungen nach einer Abstockung der Tierbestände aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar.

Für den Bereich der Kohlenstoffsenken halte der DBV den Vorschlag für ein gesondertes Einsparziel im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft dagegen "für zu kurz gegriffen", so Rukwied weiter. Um Klimaneutralität erreichen zu können, sei aus Sicht der Landwirtschaft ein gesamtwirtschaftlicher Ansatz für Kohlenstoffsenken und deren Inwertsetzung erforderlich. "Ein isoliertes Senkenziel für den Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft halten wir aus den Erfahrungen der vergangenen Dürrejahre heraus aber nicht für zielführend", erklärte der Bauernpräsident. Die Schäden im Forst zeigten, dass Wetterextreme im Klimawandel die Erreichung verbindlicher Klimaziele in der Land- und Forstwirtschaft äußerst unsicher machten.

Nach wie vor ein Ungleichgewicht sieht der Bauernverband bei der Anrechnung von Klimaschutzleistungen der Bioenergie. Die Emissionen aus der Rohstofferzeugung für Bioenergie würden der Landwirtschaft angelastet, während die Treibhausgasvermeidung vollständig dem Gebäude-, Verkehrs- bzw. Energiesektor gutgeschrieben werde. Hier sei ein Korrekturmechanismus im Sinne eines Lasten-Nutzen-Ausgleichs erforderlich, fordert Rukwied.

DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp bezeichnete den Regierungsentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes als "Schnellschuss". Erfolgreicher Klimaschutz setze jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und einheitliche europäische Regelungen voraus. Anpassungen bedürfen laut Holzenkamp einer gewissen Dauerhaftigkeit. Aus Sicht des DRV-Präsidenten ist dies bei dem Gesetzentwurf fraglich, da die europarechtlichen Vorgaben fehlten. Ohne sie sei eine erfolgreiche Novellierung aber nicht möglich. AgE