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"Praxisleitfaden Wolf" beschlossen

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat den "Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf bei Nutztierrissen" beschlossen. Das hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, unter deren Vorsitz die UMK derzeit digital stattfindet, mitgeteilt.

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat den "Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf bei Nutztierrissen" beschlossen. Das hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, unter deren Vorsitz die UMK derzeit digital stattfindet, mitgeteilt. Alle 16 Länder und der Bund hätten dem von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Praxisleitfaden mit Hilfe eines Umlaufverfahrens noch vor Konferenzbeginn zugestimmt. Der Leitfaden gebe klar und rechtssicher vor, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden dürfe.
Der Praxisleitfaden skizziert laut Informationen des Umweltministeriums in Schwerin die rechtlichen Grundlagen und gibt klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. Damit sei der Praxisleitfaden insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung beim weiteren Umgang mit dieser durch Europarecht streng geschützten Art. "Auch betroffene Tierhalter - insbesondere Schaf- und Ziegenhalter - halten nun ein Papier in den Händen, dass zum Beispiel das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt", erklärte der UMK-Vorsitzende Dr. Till Backhaus.

Konkret geht es in dem Leitfaden zum Beispiel um die Dokumentation von Nutztierrissen und die Protokollierung der im Einzelfall angewendeten Herdenschutzmaßnahmen sowie die Identifizierung eines Wolfs als Schadensverursacher. Daneben gibt es Hinweise zum verursachten Schaden und zur Schadensprognose. Neben dem Herdenschutz werden auch Alternativen zur Wolfsentnahme erläutert. Schließlich wird auf die tierschutzrechtliche Zulässigkeit der Tötung eingegangen, etwa auf die Bedingungen der Entnahmegenehmigung und die Durchführung der Entnahme.

Bei der vorherigen UMK im April war der Praxisleitfaden überraschenderweise nicht beschlossen worden. Laut Backhaus konnten die damals von einigen Bundesländern vorgebrachten Vorbehalte aber inzwischen ausgeräumt werden. Strittige Punkte hätten sich damals unter anderem aus der unterschiedlichen Betroffenheit der Länder beim Thema Wolf ergeben. Es sei aber davon auszugehen, dass sich auf kurz oder lang jedes Bundesland mit der Problematik auseinandersetzen müsse. AgE