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Bauernverband warnt vor Vertrauensverlust in den Naturschutz

Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet durch das von der Bundesregierung beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz einen massiven Vertrauensverlust in den Naturschutz. Nachdem Landwirten bei Ausweisung der FFH-Gebiete versprochen worden sei, die gute fachliche Praxis könne uneingeschränkt fortgeführt werden und Vertragsnaturschutz sei das Mittel der Wahl, werde ein nunmehr vorgesehenes weitgehendes Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten als Wortbruch empfunden, erklärte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt anlässlich des zweiten runden Tisches "Landwirtschaft und Insektenschutz", den das Bundeslandwirtschaftsministerium in dieser Woche durchgeführt hat.



Mit einem geplanten gesetzlichen Biotopschutz auf Wirtschaftsflächen wie artenreiches Grünland und Streuobstwiesen werden Hartelt zufolge zudem die Landwirte bestraft, "die seit Jahren einen freiwilligen Beitrag zum Naturschutz leisten". Seiner Auffassung nach konterkariert das unausgewogene Verhältnis zwischen gesetzlichen Auflagen und Förderung im Aktionsprogramm die vielfältigen Initiativen zum Insektenschutz und für die gesamte Biodiversität. Im Aktionsprogramm müsse der Kooperation Vorrang gegenüber dem Ordnungsrecht eingeräumt werden, betonte Hartel, der entsprechende Initiativen im Bundestag und von den Ländern erwartet.



Für den Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd stehen die im Insektenschutzprogramm angekündigten Fördermaßnahmen für Landwirte in keinem Verhältnis zu den immensen Vermögens- und Ertragsverlusten, die durch die verschiedenen Auflagen drohten. Erneut warf Hartelt der Bundesregierung vor, sie messe beim Insektenschutz mit zweierlei Maß. Während im Bereich der Landwirtschaft Verbote im Vordergrund stünden, würden andere Gefährdungsursachen wie Verkehr, Flächenverbrauch oder Windräder entweder ausgeklammert oder nur mit Appellen und Wettbewerben bedacht. (AgE)

Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet durch das von der Bundesregierung beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz einen massiven Vertrauensverlust in den Naturschutz. Nachdem Landwirten bei Ausweisung der FFH-Gebiete versprochen worden sei, die gute fachliche Praxis könne uneingeschränkt fortgeführt werden und Vertragsnaturschutz sei das Mittel der Wahl, werde ein nunmehr vorgesehenes weitgehendes Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten als Wortbruch empfunden, erklärte der DBV-Umweltbeauftragte Eberhard Hartelt anlässlich des zweiten runden Tisches "Landwirtschaft und Insektenschutz", den das Bundeslandwirtschaftsministerium in dieser Woche durchgeführt hat.

Mit einem geplanten gesetzlichen Biotopschutz auf Wirtschaftsflächen wie artenreiches Grünland und Streuobstwiesen werden Hartelt zufolge zudem die Landwirte bestraft, "die seit Jahren einen freiwilligen Beitrag zum Naturschutz leisten". Seiner Auffassung nach konterkariert das unausgewogene Verhältnis zwischen gesetzlichen Auflagen und Förderung im Aktionsprogramm die vielfältigen Initiativen zum Insektenschutz und für die gesamte Biodiversität. Im Aktionsprogramm müsse der Kooperation Vorrang gegenüber dem Ordnungsrecht eingeräumt werden, betonte Hartel, der entsprechende Initiativen im Bundestag und von den Ländern erwartet.

Für den Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd stehen die im Insektenschutzprogramm angekündigten Fördermaßnahmen für Landwirte in keinem Verhältnis zu den immensen Vermögens- und Ertragsverlusten, die durch die verschiedenen Auflagen drohten. Erneut warf Hartelt der Bundesregierung vor, sie messe beim Insektenschutz mit zweierlei Maß. Während im Bereich der Landwirtschaft Verbote im Vordergrund stünden, würden andere Gefährdungsursachen wie Verkehr, Flächenverbrauch oder Windräder entweder ausgeklammert oder nur mit Appellen und Wettbewerben bedacht. (AgE)