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Klöckner erleichtert über längere Übergangsfristen für die Tierhaltung

Mit Erleichterung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Entscheidung der Europäischen Kommission aufgenommen, längere Übergangsfristen für die ökologische Geflügel- und Schweinehaltung im Rahmen der neuen EU-Basisverordnung für den Ökolandbau reagiert. Wie ihr Ministerium heute in Berlin mitteilte, kommt der jetzt vorliegende neue Kommissionsentwurf den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen. Die Vorgaben im ursprünglichen Brüsseler Vorschlag hätten nach Ansicht des Berliner Agrarressorts binnen "sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen" für die Ökobetriebe geführt.



In der Geflügelhaltung soll es dem aktuellen Entwurf der Brüsseler Behörde zufolge eine Übergangsfrist von drei Jahren zur Anpassung an die neuen Regeln geben. Die zuvor umstrittene Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche sei dabei mittlerweile vom Tisch, berichtete das Bundeslandwirtschaftsministerium. Zudem habe man erreicht, dass die Übergangsfrist für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Reduzierung von vier auf drei Ebenen von fünf auf acht Jahre verlängert worden sei. Auch die Frist für die geplanten neuen Normen der Auslaufgestaltung sei entsprechend verlängert worden. Dies gilt dem Ministerium zufolge ebenso für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, hinsichtlich der neuen Standards für die Besatzdichte und Minimumflächen.



Mit Blick auf die ökologische Schweinehaltung teilte das Berliner Agrarressort mit, dass die Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von 3,0 m2 auf 1,9 m2 reduziert werden dürfe. Ebenso sei nun auch hier vorgesehen, dass sich der Anpassungszeitraum zur Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen auf bis zu acht Jahre belaufen könne. Laut Ministerium hat die EU-Kommission zudem angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr "nochmal zu überprüfen".



Ressortchefin Klöckner erklärte, es sei "gut und wichtig", dass die Kommission viele der deutschen Änderungsvorschläge aufgegriffen habe. Ziel der Ökoverordnung müsse sein, der rasanten Entwicklung des Ökolandbaus und den Anforderungen der Betriebe gerecht zu werden. Anpassungen müssten wissenschaftlich fundiert, praxisgerecht und leistbar sein müssten, betonte die CDU-Politikerin. Sie verwies darauf, dass viele Ökobauern bereits umfangreiche Investitionen getätigt hätten, um höhere Standards einhalten zu können. Dies müsse bei der Überarbeitung der Verordnung gewürdigt werden. Notwendig sei ausreichend Zeit zur Umsetzung der neuen Anforderungen. AgE

Mit Erleichterung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Entscheidung der Europäischen Kommission aufgenommen, längere Übergangsfristen für die ökologische Geflügel- und Schweinehaltung im Rahmen der neuen EU-Basisverordnung für den Ökolandbau reagiert. Wie ihr Ministerium heute in Berlin mitteilte, kommt der jetzt vorliegende neue Kommissionsentwurf den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen. Die Vorgaben im ursprünglichen Brüsseler Vorschlag hätten nach Ansicht des Berliner Agrarressorts binnen "sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen" für die Ökobetriebe geführt.

In der Geflügelhaltung soll es dem aktuellen Entwurf der Brüsseler Behörde zufolge eine Übergangsfrist von drei Jahren zur Anpassung an die neuen Regeln geben. Die zuvor umstrittene Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche sei dabei mittlerweile vom Tisch, berichtete das Bundeslandwirtschaftsministerium. Zudem habe man erreicht, dass die Übergangsfrist für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Reduzierung von vier auf drei Ebenen von fünf auf acht Jahre verlängert worden sei. Auch die Frist für die geplanten neuen Normen der Auslaufgestaltung sei entsprechend verlängert worden. Dies gilt dem Ministerium zufolge ebenso für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, hinsichtlich der neuen Standards für die Besatzdichte und Minimumflächen.

Mit Blick auf die ökologische Schweinehaltung teilte das Berliner Agrarressort mit, dass die Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von 3,0 m2 auf 1,9 m2 reduziert werden dürfe. Ebenso sei nun auch hier vorgesehen, dass sich der Anpassungszeitraum zur Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen auf bis zu acht Jahre belaufen könne. Laut Ministerium hat die EU-Kommission zudem angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr "nochmal zu überprüfen".

Ressortchefin Klöckner erklärte, es sei "gut und wichtig", dass die Kommission viele der deutschen Änderungsvorschläge aufgegriffen habe. Ziel der Ökoverordnung müsse sein, der rasanten Entwicklung des Ökolandbaus und den Anforderungen der Betriebe gerecht zu werden. Anpassungen müssten wissenschaftlich fundiert, praxisgerecht und leistbar sein müssten, betonte die CDU-Politikerin. Sie verwies darauf, dass viele Ökobauern bereits umfangreiche Investitionen getätigt hätten, um höhere Standards einhalten zu können. Dies müsse bei der Überarbeitung der Verordnung gewürdigt werden. Notwendig sei ausreichend Zeit zur Umsetzung der neuen Anforderungen. AgE