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Fuchtel kündigt Gesetzentwurf zum Ausstieg an

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird einen Gesetzentwurf zum flächendeckenden Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken erarbeiten. Das geht aus einer Antwort von Agrarstaatssekretär Hans-Joachim Fuchtel auf eine Schriftliche Anfrage der agrarpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, hervor.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird einen Gesetzentwurf zum flächendeckenden Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken erarbeiten. Das geht aus einer Antwort von Agrarstaatssekretär Hans-Joachim Fuchtel auf eine Schriftliche Anfrage der agrarpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, hervor.

Da die Branche bisher noch kein verbindliches Konzept präsentiert habe, werde das Bundeslandwirtschaftsministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, erklärte Fuchtel. Nach seinen Worten ist der Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken durch die Branche zu vollziehen. Es lasse sich feststellen, dass diesbezüglich Fortschritte erzielt worden seien; Eier aus entsprechenden Lieferketten seien bereits im Handel erhältlich. Nach Angaben des Staatssekretärs hat das endokrinologische Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei bereits Marktreife erlangt.

Tackmann begrüßte Fuchtels Ankündigung als "Lernkurve der Erkenntnis, dass freiwillig wenig passiert und weiter viele Küken auf dem Altar der Marktgläubigkeit geopfert werden". Eine zukunftsfähige Tierhaltung brauche Anreizmodelle, die wirklich tierschutzgerecht seien. Kritik übte die Agrarsprecherin an der Aussage, der Ausstieg sei durch die Branche zu vollziehen. Damit ignoriere die Bundesregierung ihre eigene Verantwortung dafür, dass Gesetze auch eingehalten würden.

Laut Tackmann liegen beim Kükentöten "wie auch bei der Ferkelkastration gleich zwei an sich simple, tierschutzgerechte Lösungen auf der Hand". Entweder die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien werde durch einen geringen Aufpreis bei den Eiern querfinanziert, oder das Problem werde durch den Einsatz von Zweinutzungsrassen, bei denen Eier- und Fleischleistung ausgewogen seien, umgangen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise zulässig ist. Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen sei für sich genommen kein vernünftiger Grund für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien, hieß es zur Begründung. Da jedoch voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stünden, beruhe eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin auf einem vernünftigen Grund.

Im Januar hatten Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und ihr damaliger französischer Amtskollege Didier Guillaume bekanntgegeben, dass Kükentöten bis Ende des kommenden Jahres beenden zu wollen. Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte seine Bereitschaft zum Ausstieg bekräftigt, einem nationalen Verbot aber eine Absage erteilt, weil damit das Problem lediglich ins Ausland verlagert würde. Erforderlich sei stattdessen eine verbindliche europaweite Regelung. AgE