Wenn Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, ein Kreditwunsch, eine Zwangsversteigerung oder erb- und eherechtliche Auseinandersetzungen anstehen, brauchen Sie eine Wertermittlung zu den betreffenden landwirtschaftlichen Objekten.
Wir bewerten nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Unsere Gutachter bringen ein landwirtschaftliches Hochschulstudium mit und sind qualifiziert laut §6 BelWertV.
Die Vergütung erfolgt in der Regel entsprechend der für die Gutachtenerstellung benötigten Stunden zzgl. Fahrt- und Nebenkosten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!
Nutzen Sie die Möglichkeit und sprechen Sie uns an. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und besprechen den Umfang und die Möglichkeiten für Ihre Wertermittlung - egal ob im eigenen und im Auftrag z.B. Ihrer Bank oder Kunden.