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Börsenlexikon

Der Börsenpreis ist nicht gleich dem Kassamarktpreis. Die Differenz zwischen dem Börsenpreis und dem Kassamarktpreis wird als Basis bezeichnet. Gründe für diese Basis liegen unter anderem darin begründet, dass beispielweise Frachtkosten, Zuschläge für Inhaltsstoffe oder Qualitätsboni zu berücksichtigen sind. 

Um erfolgreich an der Börse Preisabsicherungen durchführen zu können, ist es wichtig, die Basis zu kennen und diese betriebsindividuell zu kalkulieren.

Wenn die Preise an der Börse fallen, spricht man von  „bärischen Märkten“. Wenn die Preise an der Börse steigen, spricht man von  „bullischen Märkten“.

Der Briefkurs ist der Preis zu dem Verkäufer von Kontrakten aktuell bereit sind, den Kontrakt zu verkaufen. 

Cash Settlement bezeichnet wörtlich den Barausgleich. Dieser Begriff taucht in der Abwicklung von Futures (Terminkontrakten) immer wieder auf und bezeichnet die „Auszahlung“  in Geld. 

Grundlage für die tägliche Gewinn- und Verlustrechnung ist der Cash Settlement. Der CashSettlement an der Börse kann dem Schlusskurs entsprechen, wird aber auch aus den letzten Umsätzen eines Tages berechnet. 

Hinsichtlich der Lieferung müssen wir zwischen den einzelnen Börsen unterschieden. An der EEX in Leipzig wird am Fälligkeitstag des Kontraktes ein Barausgleich zur Index-Notierung (siehe Kapitel Kartoffeln und Kapitel Michpreisabsicherung) vorgenommen. An der Matif oder der CBoT wird, sofern Sie die Position nicht glattgestellt haben, die Ware physisch geliefert, bzw. ist zu liefern. In der Praxis werden jedoch bis kurz vor dem letzten Handelstag die Positionen glattgestellt oder in einen Folgekontrakt „übergerollt“.

Die Abwicklung und Abrechnung von Futuregeschäften wird als Clearing bezeichnet. Die Clearingbank hat die Aufgabe und die Pflicht, die tägliche Gewinn- und  Verlustabrechnung, die tägliche Berechnung der Sicherheitsleistung und die Überwachung und ggf. den Einzug der Margin zu übernehmen

Das Fälligkeitsdatum bezeichnet an der Warenterminbörse bei Terminkontrakten den Zeitpunkt, zu dem die gehandelte  Ware zur  Lieferung fällig ist oder im Falle der EEX ein Barausgleich zu erfolgen hat. 

Der Geldkurs ist der Preis zudem Käufer von Terminkontrakten bereit sind, den Kontrakt zu kaufen. 

Die eingenomme Position kann vor Ablauf des Fälligkeitstages glattgestellt werden, d.h. die eingenommene Position wird mit einer entgegengesetzten Position neutralisiert. Sie haben beispielsweise vier Kontrakte Kartoffeln an der Börse verkauft. Damit haben Sie eine „Short-Position“ eingenommen. Möchten Sie die Position schließen, weil Sie Ihre physische Ware verkauft haben, nehmen Sie jetzt die Gegenposition ein (Long-Position) und kaufen vier Kontrakte Kartoffeln.

Soll die Absicherung in den Folgekontrakt übergehen, spricht man von einem Rollover. Sind Sie beispielweise im Weizen für den März abgesichert und möchten die Absicherung auf den Mai ausdehnen, wird der Kontrakt März geschlossen und ein Kontrakt im Mai eröffnet. 

 

Für jedes Handelskonto wird ein Handelslimit festgelegt. Dieses bestimmt für ein Produkt die maximal mögliche  Anzahl an zu handelnen Kontrakten. Das Handelslimit ist abhängig von der geleisteten Margin sowie von der Produktion auf Ihrem Betrieb.

Die Kaufposition in einem Future-Kontrakt wird als „Long“ bezeichnet. Die Gegenposition heißt "Short"

Am Kassamarkt findet der Handel zwischen zwei Parteien statt, die miteinander ein effektives Geschäft über Lieferung und Zahlung schließen. Der tatsächliche Warenaustausch ist das Kernmerkmal des Kassamarktes.

Bevor ein Kunde an der Warenterminbörse handeln kann, muss ein Konto beim Clearinghaus eröffnet werden. Damit das Handelskonto freigeschaltet werden kann, ist es erforderlich einen so genannten „Ersteinschuss“ oder auch „Initial Margin“ zu leisten. Die Höhe der Margin variiert je nach Produkt und beabsichtigten Handelsvolumen. Als Faustformel können ca. 10 - 12% der Warenvolumens über alle Produkte gerechnet werden. Dies dient der Clearingbank und der Börse als Sicherheit für den Handel und wird zur täglichen Gewinn- und Verlustrechnung herangezogen. Darüber hinaus kann es zum Margincall kommen. Reicht die geleistete Margin durch Verluste an der Börse nicht mehr aus, fordert das Clearinghaus neue Einschüsse an. Dies wird in der Praxis durch eine Bankbürgschaft gesichert. 

Kommt es zu Verlusten an der Börse und reichen die geleisteten Einzahlungen auf dem Handelskonto nicht mehr aus, kommt es zur Nachschusspflicht. Dieser wird als Margin-Call bezeichnet. (Siehe auch Margin)

Zur Absicherung der Erfüllungsrisiken wird ein Marginkonto angelegt. Auf diesem werden die durch die tägliche  Gewinn- und Verlustrechnung entstehenden Differenzen gutgeschrieben

Das Clearinghaus ist dazu verpflichtet, eine tägliche Gewinn- und Verlustrechnung durchzuführen. Haben Sie einen Kontrakt verkauft und steigt dieser im Preis, so erzielen Sie Gewinne, die Ihrem Marginkonto gutgeschrieben werden. Dem Käufer eines solchen Kontraktes werden die Verluste belastet. 

Das Open Interest bezeichnet die offenen, noch nicht glattgestellten Kontrakte. Insbesondere zum letzten Handelstag  hin, ist zu beobachten, dass das Open Interest abnimmt, weil mehr Händler Ihre Positionen glattstellen, damit es nicht zur physischen Lieferung kommt. 

Das Orderbuch an der Börse enthält alle gültigen Order für ein Produkt entsprechend Ihrer Ordervorgaben zum Preis und zur Menge.

Möchten Sie die Preisabsicherung weiter fahren oder für eine längere Zeit abschließen, so werden die Positionen vom aktuellen Kontrakt, in den nächsten Fälligkeitsmonat übertragen. 

Im Terminhandel wird der Kauf und Verkauf eines Kontraktes als Roundturn bezeichnet. Die einzelnen  Transaktionen werden als „Halfturn“ bezeichnet.

Von Korrelation spricht man, wenn zwei Produkte in ihrer Preisentwicklung entsprechend aufeinander reagieren. Zum Beispiel: Steigt der Sojapreis, zieht auch der Rapspreis nach.

Die Verkaufsposition in einem Future-Kontrakt wird als „Short“ bezeichnet. Die Gegenposition ist „Long“.

Finden sich nicht genügend Gegenpositionen im Handel um  die gewünschte Menge zum gewünschten Preis handeln zu können, kommt es zur Teilausführung. Die nicht ausgeführten Kontrakte bleiben im Orderbuch der Börse stehen,bis sie gehandelt werden können. 

Der Terminmarkt ist ein Teilmarkt einer Börse. Hier werden Futures, Terminkontrakte und Optionen gehandelt. Im Warentermingeschäft werden Warenterminkontrakte, Futures, auf Rohstoffe und Waren gehandelt. Ein physischer Warenaustausch wird in der Regel nicht ausgeführt.

Wichtige Warenterminbörsen im Agrarmarkt sind die EEX in Leipzig, die Matif in Paris und die CBoT (Chicago Bord of Trade). Im Bereich der Terminkontakte von Energieträgern und Strom ist die ICE in London tonangebend. 

Gut zu wissen – Terminhandel erklärt